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Übernehmen

Elternzeit

© detailblick-foto - fotolia.com

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmende können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellt. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen. Alle Informationen zum Thema Elternzeit erhalten Sie im Familienportal des Bundes:

Familienportal des Bundes
 

Elterngeld und ElterngeldPlus

Das Elterngeld und ElterngeldPlus wird für alle Eltern im gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis (Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath, Wemelskirchen) durch die Kreisverwaltung abgerechnet und ausgezahlt. Weitere Informationen zur Antragsstellung und Beratung finden Sie unter folgendem Link:

Elterngeldstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises