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Rund um Schwangerschaft und Geburt

© diego cervo - Fotolia.com

Das Warten und die Vorbereitung auf ein Kind sind eine spannende Zeit. Manche Eltern erwarten Ihr Kind in großer Vorfreude, manch andere plagen aber auch Sorgen und viele Fragen. Vor und nach der Geburt gibt es einige Dinge, um die sich werdende Eltern kümmern wollen oder müssen z.B. eine Hebamme und eine Geburtsklinik finden oder die Vaterschaft anerkennen lassen. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick dazu, wo Sie sich für was hinwenden müssen.

Beratung und Begleitung

Angebote aus dem Bereich der Frühen Hilfen stehen Familien bereits von Beginn Ihrer Schwangerschaft an offen. Eine Übersicht über die Frühen Hilfen im Rheinisch-Bergischen Kreis finden Sie hier.

Die Familienhebammen und Familien-Kinderkrankenpfleger und -pflegerinnen des Kreisgesundheitsamtes bieten eine kostenlose Begleitung von schwangeren Frauen und jungen Familien an:

Verschiedene freie Beratungsstellen im Rheinisch-Bergischen beraten Sie bei offenen Fragen, Problemen oder Unsicherheiten rund um Schwangerschaft und Geburt, z.B. zu Familienplanung, vorgeburtlichen Untersuchungen, Sexualität und Verhütung, Fehlgeburten etc.

Hier finden Sie die Beratungsstellen.

Nicht immer löst eine Schwangerschaft Freude und Glücksgefühle aus. Bei ungeplanten oder ungewollten Schwangerschaften tauchen häufig viele Sorgen und Probleme auf. Ebenso wenn in einer Partnerschaft eine Trennung ansteht oder Gewalt angewendet wird. Auch hierzu beraten Sie die Beratungsstellen. Weitere Informationen finden Sie außerdem hier:

Informationen zum Mutterschutz

Informationen rund um das Thema Mutterschutz finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren,  Frauen und Jugend.

Geburtsvorbereitung

Bereits zur Vorbereitung der Geburt Ihres Kindes können Sie die Hilfe einer Hebamme in Anspruch nehmen und sich von ihr beraten lassen. Hebammen führen auch Vorsorge-Untersuchungen durch und dokumentieren sie. Werdende Eltern können sich zu allen Fragen der Schwangerschaft, Geburt, des Wochenbetts und der Zeit danach von Hebammen beraten lassen. Hebammen unterstützen auch in Krisensituationen zum Beispiel bei einer Totgeburt und helfen Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ärzte oder Psychologen zu finden.

Auf der Suche nach einer Hebamme kann die Übersicht des Hebammenverbandes NRW in Rhein-Berg hilfreich sein. Hier sind einige der Hebammen aufgelistet, die in den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet tätig sind. 

Geburtsvorbereitungskurse finden Sie bei den Hebammen im Rheinisch-Bergischen Kreis oder in den Geburtskliniken:

Vinzenz-Palotti-Hospital, Bergisch Gladbach-Bensberg

Evangelisches Krankenhaus, Bergisch Gladbach

Auch in den Frühe-Hilfen-Portalen sind Hebammen und das Angebot der Geburtsklinken aufgelistet:

Familien-Info-Portal Bergisch Gladbach

Familienwegweiser Wermelskirchen

FamilienNetzwerk Overath

Nicht verheiratete Eltern können bereits vor der Geburt eine Vaterschafts- und Sorgerechtserklärung im örtlichen Jugendamt abgeben. Hierzu müssen Sie sich an die Beistände im Jugendamt wenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Nach der Geburt".

Nach der Geburt

Nachsorge

Auch nach der Geburt haben Sie Anspruch auf die Beratung und Unterstützung durch eine Hebamme. Die Hebamme beantwortet Ihre Fragen, prüft die Entwicklung des Kindes, unterstützt Sie im Beziehungsaufbau zu Ihrem Kind und übernimmt die medizinische Nachsorge. Die Nachsorge ist ein kostenfreies Angebot der Krankenkasse.

Familienhebammen (Begleitung von der Schwangerschaft bis Ende des 1. Lebensjahres möglich) und Kinderkrankenschwestern (Begleitung von der Schwangerschaft bis Ende des 3. Lebensjahres möglich) können Familien auch über die ersten Lebensmonate des Kindes hinaus begleiten.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter Unterstützung in den ersten Lebensjahren - Frühe Hilfen für Familien.

Wer bestimmt den Namen meines Kindes?

Für die Namensgebung des Kindes ist maßgeblich, wer die elterliche Sorge hat. Zuständig ist grundsätzlich das örtliche Standesamt der Gemeinde / der Stadt, in der das Kind gemeldet ist.

Wenn die Mutter die Alleinsorge hat, so erhält das Kind den Namen der Mutter als Geburtsnamen. Auf Antrag der Mutter kann das Kind jedoch auch den Namen des Vaters erhalten, auch ohne dass eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben werden muss.

Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus - d. h. wenn sie sich für die gemeinsame Sorge entschieden haben oder miteinander verheiratet sind - bestimmen beide Elternteile den Geburtsnamen des Kindes durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten. Es besteht die Wahl zwischen dem Namen der Mutter und dem des Vaters.

Geburtsurkunde beantragen

Nach der Geburt muss für Ihr Kind eine Geburtsurkunde beantragt werden. Die Geburtsurkunde können Sie bei Ihrem örtlichen Standesamt beantragen.

Vaterschaftsanerkennung

Ist ein Kind außerhalb einer Ehe geboren, muss die Vaterschaft amtlich festgestellt werden.
Die Vaterschaft kann festgestellt werden:

  • beim örtlichen Jugendamt
  • beim Standesamt
  • durch Gerichtsbeschluss.

Ist der Kindesvater nicht bereit, die Vaterschaft anzuerkennen, kann die Mutter Hilfe vom örtlichen Jugendamt beanspruchen.

Sorgerecht

Wird ein Kind in einer Ehe geboren, haben beide Elternteile die elterliche Sorge gemeinsam inne. Ist das Kind außerhalb einer Ehe geboren, kann die gemeinsame elterliche Sorge erklärt werden.

Diese sogenannte Sorgerechtserklärung kann vor einem Notar oder einem Urkundsbeamten beim Jugendamt abgegeben werden. Änderungen einer einmal abgegebenen Sorgeerklärung sind nur durch das Familiengericht möglich.
Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft amtlich festgestellt ist.

Für Fragen rund um dir hier genannten Themen können Sie sich an die Beistände in Ihrem Jugendamt oder an die örtlichen Standesämter wenden. Wenn Sie in Burscheid, Kürten oder Odenthal wohnen, können Sie sich an das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises oder an ihr jeweiliges kommunales Standesamt wenden.

Beantragung / Ausstellung von Personenstandsurkunden

Beistandschaft 

Odenthal

Vaterschaftsanerkennung im Standesamt

Wermelskirchen

Beistandschaft - finanzielle Absicherung des Kindes 

Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechstserklärung