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Kinderbetreuung

© phoenix021- fotolia.com

Sie suchen ein Bildungs- und Betreuungsangebot für Ihr Kind? - Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es eine Vielzahl an qualifizierten Tagespflegepersonen, Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen in unterschiedlicher Trägerschaft, die sich um die Betreuung und Förderung der Kinder kümmern.

LITTLE BIRD - Betreuung suchen und finden

Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz hilft das Eltern-Portal LITTLE BIRD. LITTLE BIRD bietet den Eltern im Rheinisch-Bergischen Kreis eine Übersicht aller Kinderbetreuungsangebote an Ihrem Wohnort. Hier finden sie alle Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen mit ihren pädagogischen Profilen, sowie weitere Informationen zur Betreuung.

Über das Online-Portal können Sie als Eltern unverbindlich und parallel mehrere Betreuungs-Anfragen zeitgleich stellen. So melden Sie online den Rechtsanspruch bei Ihrem Jugendamt an und haben jederzeit einen Überblick über eventuelle Platzangebote.

Kindertagesstätten und Familienzentren (0-6 Jahre)

© Kathleen Rekowski-fotolia.com

In einer Kindertagesstätte werden Kinder ganztags oder für einen Teil des Tages betreut und gefördert. Es gibt Plätze für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt mit 25, 35 und 45 Stunden Betreuungsumfang wöchentlich.

Jede Kindertagesstätte im Rheinisch-Bergischen Kreis verfolgt ein eigenes pädagogisches Konzept. Angefangen von Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, über Montessori-Kindertagesstätten bis hin zum Waldkindergarten gibt es verschiedene pädagogische Ansätze. Familien wird hierdurch eine vielfältige Betreuungslandschaft geboten aus der sie die für ihr Kind passende Einrichtung auswählen können. Darüber hinaus werden in Kindertagesstätten, die als „Familienzentren“ ausgezeichnet sind, weitere Angebote zur Unterstützung von Familien gemacht.

Die Betreuung und Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ist im Rahmen der Inklusion in allen Einrichtungen möglich.

Eltern können auf die Qualität der Einrichtungen und die pädagogischen Fähigkeiten der Kita-Fachkräfte vertrauen. Jede Kindertagesstätte wird geprüft, bevor sie die Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt erhält. Dadurch wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Anforderungen an die Qualität der Einrichtung erfüllt sind. So muss z.B. eine ausreichende Zahl von pädagogischen Fachkräften beschäftigt sein und es müssen genügend Räume und Außenflächen zum Spielen und Ruhen zur Verfügung stehen.

Auch die kommunalen Jugendämter achten auf gute Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung und -förderung. Dabei spielen die frühkindliche Entwicklung und auch die Sprachförderung eine wichtige Rolle.

Kindertagespflege (0-3 Jahre)

© Kristin Gründler

Die Betreuung in der Kindertagespflege ist auf Kinder unter drei Jahren ausgerichtet. In Einzelfällen können aber auch Kinder bis zum 14. Lebensjahr betreut werden. Der Großteil der Tagespflegepersonen betreut im eigenen Haushalt zeitgleich bis zu fünf Kinder. Daneben gibt es auch „Großtagespflegestellen“. Hier schließen sich zwei oder drei Tagespflegepersonen zusammen und betreuen in separaten Räumlichkeiten gemeinsam bis zu neun Kinder.
Der familiennahe und überschaubare Rahmen ermöglicht Kindern bindungsnahe Strukturen und eine individuelle Betreuung. Die Tagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer frühkindlichen Entwicklung, fördern sie und ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen.

Kindertagespflege ist ein gleichwertiges Betreuungsangebot zur Kita, bei dem die Kindertagespflegepersonen selbstständig tätig sind. Sie sind nach dem DJI-Curriculum zertifiziert und werden durch die Jugendämter des Rheinisch-Bergischen Kreises fachlich begleitet und geprüft.

Die Betreuung und Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ist im Rahmen der Inklusion in der Kindertagespflege möglich.

Eltern finden in der Kindertagespflege eine vielfältige Betreuungslandschaft vor, mit unterschiedlichen pädagogischen Schwerpunkten, flexiblen Betreuungsumfängen und Gestaltungsspielräumen für ihr Kind.

Wichtig zu wissen:

Professionell tätige Tagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Dies gilt auch für privat vereinbarte Pflegeverhältnisse.
Die Pflegeerlaubnis dient dazu, Standards zum Schutz der Kinder festzusetzen. Um die Pflegeerlaubnis zu erhalten, müssen die Tagespflegepersonen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen und werden kontinuierlich durch die Jugendämter des Rheinisch-Bergischen Kreises begleitet.
Sofern Sie mehr über die Qualifizierung und Überprüfung erfahren wollen, wenden Sie sich gern an die Fachberatung Kindertagespflege der Jugendämter.

Spielgruppen (0-3 Jahre)

© Kristin Gründler

Spielgruppen sind feste Gruppen, in denen Kinder im Alter von unter drei Jahren zwei- bis dreimal pro Woche für einige Stunden gemeinsam spielen. Hier werden Kinder in ihrer Selbständigkeit gefördert und lernen, in einem für ihr Erleben überschaubaren Zeitraum, sich von den Eltern zu lösen und auf andere Beziehungen zu Erwachsenen und Kindern einzulassen. In den Spielgruppen knüpfen die Kinder erste soziale Kontakte und sammeln erste Erfahrungen in einer kleinen Gruppe.
Die Dauer der Betreuungszeit ist in der Regel auf max. 9 Stunden wöchentlich begrenzt, es wird keine Übermittagsbetreuung angeboten. Die Gruppen umfassen bis zu 10 Kinder.

Offene Ganztagsgrundschulen (6-10 Jahre)

In Offenen Ganztagsgrundschulen werden Kinder auch am Nachmittag verlässlich betreut und gefördert. Hier werden sie bei den Hausaufgaben unterstützt, können Musik oder Sport machen, ihre Freizeit gestalten und mit ihren Freunden spielen. Der Besuch einer Offenen Ganztagsgrundschule ist freiwillig. Wenn Eltern ihre Kinder anmelden, ist die Teilnahme aber für das Schuljahr verbindlich. Im Rheinisch-Bergischen Kreis sind alle Grundschulen „Offene Ganztagsgrundschulen“.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf den Seiten des Bildungsnetzwerkes.

Damit Ihre Kinder gut betreut werden, stehen Ihnen die Jugendämter im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Seite. Sie beraten und unterstützen Sie bei offenen Fragen rund um das Thema Betreuung.

Wenn Sie in Kürten, Burscheid oder Odenthal wohnen, wenden Sie sich an das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises. Alle anderen erhalten weitere Informationen und Hilfe im Jugendamt ihres Wohnortes. Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Bergisch Gladbach

Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche

Kindertagesbetreuung

Offene Ganztagsschule

Odenthal

Grundschulen

Wermelskirchen

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Sprachförderung

Tabelle Elternbeiträge

Offene Ganztagsbetreuung an den Grundschulen